OHG - Revision
1993 wurde in der Schweiz das Opferhilfegesetz (OHG) eingeführt, das
den Opfern im Strafverfahren einige Schutzrechte (z.B. Vermeidung einer
Direktkonfrontation mit dem Täter) und Informationsrechte sichert.
Ebenfalls sollen Opfer von Körperverletzungs-, Tötungs- und
Sexualdelikten unentgeltliche Beratung und unkomplizierte, sofortige
Hilfe erhalten.
Vorentwurf der Revision
Das Opferhilfegesetz soll nun revidiert werden. Der Vorentwurf vom 25.
Juni 2002 liegt vor. Darin werden u.a. die für die Opfer wichtigen
Genugtuungszahlungen massiv beschnitten. AGAVA machte deshalb die
Vernehmlassung einer Gruppe von Rechtsanwältinnen zugänglich, die sich
mit dem Vorentwurf auseinander setzte.
Die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens wurden in einem Bericht
vom 22. August 2003 zusammengefasst. Mit dem überarbeiteten Entwurf
kann im Verlauf des Jahres 2004 gerechnet werden.


