Exposé 8
Postvention - Überlegungen zur notwendigen Nacharbeit bei häuslicher Gewalt
von Hans Strub
Im Zusammenhang mit den neuen, kantonalen polizeilichen Massnahmen im
Bereich der Häuslichen Gewalt - Möglichkeit der Wegweisung für eine
bestimmte Anzahl Tage, Kontakt- und Rayonverbote - stellt sich auch die
Frage der mittel- und längerfristigen Begleitung betroffener Paare und
Familien. Besonders akut wird diese Begleitung in der ersten Zeit nach
der Rückkehr der weggewiesenen Person ins frühere Lebenssystem. Dafür
braucht es Fachpersonen, welche auf diese Situationen speziell
vorbereitet und dann von den staatlichen Stellen angerufen werden
können.
Die Postvention hat mehrere Zielsetzungen:
- Verhinderung erneuter Gewalteskalation durch vertrauensvolle Begleitung der Betroffenen
- die Begleitung der "Wiedervereinigung" nach der Wegweisung und dem Eclat,
- die Beratung in Bezug auf die mittelfristigen Massnahmen (evtl. Erfüllung von Auflagen) für beide Partner
- die tiefgehende Bearbeitung des Vorgefallenen und die Entwicklung von daraus folgenden Konsequenzen für die Zukunft
- die Erarbeitung einer langfristigen Perspektive, sei es in einer
Festigung der Partnerschaft oder im Beschluss einer Trennung oder
Scheidung.


